Unsere umfangreiche Expertise
Ziel der Unternehmensbewertung ist es, dem Unternehmen einen Wert, d.h. einen potenziellen Preis zuzuordnen. Dieser Wert ergibt sich aus dem künftigen Nutzen, den der Eigentümer (Investor) aus dem Unternehmen gewinnen kann.
Die Anlässe für die Duchführung von Unternehmensbewertungen sind vielfältig. Die Bewertung von nicht notierten Anteilen an Kapitalgesellschaften für steuerliche Zwecke gehört hier ebenso dazu wie Bewertungsfragen bei Erbauseinandersetzungen oder im Zusammenhang mit dem Ein- und Austritt von Gesellschaftern aus einer Personengesellschaft.
In unserer Kanzlei existieren umfangreiche Erfahrungen auf dem Gebiet der Unternehmensbewertung. Gleich, ob Sie ein Unternehmen erwerben, veräußern wollen oder lediglich wissen möchten, was Ihr Unternehmen in etwa Wert sein könnte, bieten wir Ihnen unser Know How an. Wir können Ihnen mit wenig Aufwand eine grobe Größenordnung geben oder mit umfangreichen und qualifizierten Gutachten verhandlungssichere Unterlagen erstellen.
Wir werden im Einzelnen mit Ihnen besprechen, in welchen Schritten die Bewertung Ihres Unternehmens erfolgt und welche Faktoren den Wert Ihres Unternehmens am stärksten beeinflussen.