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Januar
2024

Umsatzsteuer
Lohnsteuer*
Solidaritätszuschlag*
Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.*

Zahlungsschonfrist: bis zum 15.01.2023.
Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck.
* bei monatlicher Abführung für Dezember 2023