Compliance

Die gesetzlichen Anforderungen an die Leitungsorgane eines Unternehmens verpflichten die Verantwortlichen dazu, angemessene Maßnahmen zur Verhinderung von Gesetzesverstößen zu treffen und aufrecht zu erhalten. Bei Verstößen gegen gesetzliche Pflichten drohen den Leitungsorganen Geld- oder Haftstrafen und dem Unternehmen Sanktionen wie Bußgelder oder der Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge.

Wir beraten Sie dabei, Verträge und Arbeitsabläufe so zu gestalten, dass sie rechtliche Anforderungen erfüllen. Wir erstellen Verhaltensrichtlinien für Ihr Unternehmen und schulen Ihre Mitarbeiter zu den gesetzlichen Vorgaben und Haftungsrisiken.

Wir unterstützen Sie bei Prüfungen und Auditierungen durch Behörden oder Geschäftspartner und übernehmen, wenn gewünscht, die Kommunikation mit den Prüfern.

Hinweisgebersystem

Hinweisgebersysteme sind ein wesentlicher Bestandteil eines effektiven Compliance Management Systems. Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Unternehmen, die mindestens 50 Beschäftigte haben, eine interne Stelle einzurichten und zu betreiben, die Meldungen über Verstöße im Rahmen der Tätigkeit des Unternehmens gegen nationales Recht und EU-Recht mündlich oder in Textform entgegennimmt. Auf Wunsch der hinweisgebenden Person ist ferner ein persönlicher Kontakt zu ermöglichen.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflichtet Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten, ein Beschwerdeverfahren für jedermann einzurichten, um Hinweise auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken durch wirtschaftliches Handeln des Unternehmens oder eines seiner Zulieferer zu ermöglichen.

Wir beraten Sie bei der Einrichtung eines Hinweisgebersystems, dass die für Sie geltenden gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Mit dem Einrichten und dem Betreiben der internen Meldestelle können auch externe Dritte beauftragt werden. Als Ombudsperson nehmen wir für Sie Hinweise entgegen zu tatsächlichen oder vermeintlichen Verstößen gegen Gesetze, Ihren Verhaltenskodex (Code of Conduct) oder gegen Unternehmensrichtlinien.