Handelsrecht

Handelsrecht ist das Zivilrecht der Kaufleute. Was zwischen Privatleuten gilt, muss nicht zwingend auch zwischen Kaufleuten gelten. Bei Geschäften zwischen Kaufleuten geht das HGB dem BGB vor. Deswegen ist es wichtig, nicht nur das bürgerliche Zivilrecht zu kennen, darüber hinaus sind auch Kenntnisse im Bereich des Gesellschaftsrechts, der Handelsbräuche und -sitten erforderlich. Wir kennen uns aus – sprechen Sie uns an.