IT-Recht

Software-Entwicklungsverträge

Sie planen den Einsatz einer auf Ihre Bedürfnisse angepassten oder programmierten Software oder eine unternehmenseigene App in Auftrag zu geben? Oder sind Sie Anbieter von Softwaredienstleistungen?

Für alle Beteiligten bedarf es verlässlicher Vorgaben, welche Leistungen, wann geschuldet sind. Auch für mögliche Eventualitäten sollten Sie vorgesorgt haben.

Von der Zeitplanung, einer stufenweisen Zahlungsvereinbarung über Geheimhaltungsvereinbarungen bis hin zur Berücksichtigung von Vorgaben Dritter (z.B. Appstores, Lizenzbestimmungen von eingesetzter Software), begleiten wir Sie bei Ihrem Projekt.

Wartungsverträge

Sie verlassen sich auf Ihre Technik? Daher haben Sie, ob zur Kostenplanung oder zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit vorgesorgt: Ein Wartungsvertrag macht häufig Sinn. Als Dienstleister ist es in Ihrem Interesse, Ihre Pflichten klar abzustecken und die Haftung – soweit möglich – zu begrenzen. Als Auftraggeber geht es um einen möglichst lückenlosen Schutz und klare Leistungsbeschreibungen.

Wir arbeiten mit Ihnen gemeinsam einen geeigneten Vertrag aus. Ebenso übernehmen wir für Sie die Geltendmachung von Ansprüchen aus gescheiterten Wartungsverträgen. Auch aus datenschutzrechtlicher Sicht sollten Sie keine offenen Flanken bieten und dafür sorgen, dass Dienstleistungsverträge auch von Aufsichtsbehörden nicht zu beanstanden sind.

Begleitung von IT-Projekten

Das Zusammenspiel mehrerer Hard- und Softwarekomponenten bedarf höchster Sorgfalt. Dies gilt sowohl für ein CRM oder ERP. Ob als Auftragnehmer oder Auftraggeber: Eine sorgfältige Vorbereitung im Vorfeld kann spätere Unstimmigkeiten verhindern. Im Falle von Problemen helfen wir Ihnen außerdem, eine sinnvolle Lösung des Konflikts herbeizuführen. Dabei setzen wir für Sie nicht nur unsere juristische Expertise ein. Um ein umfassendes Bild zeichnen zu können, bedarf es zudem technischen Verständnisses, wir sind dabei Ihr Partner auf Augenhöhe.

Auch agile Projekte, unabhängig von der Methode oder dem Vorgehensmodelle zur Softwareentwicklung, wie z.B. XP oder Scrum, sollten gute geplant und vertraglich geregelt werden.