Medienrecht

BEWERTUNGEN IM INTERNET

Ob als Verkäufer bei eBay und Amazon  oder auch als Dienstleister (Arzt, Handwerker): Wir prüfen Ihre Bewertungen, führen den gesamten Schriftverkehr mit Bewertungsplattformen und treten auch vor Gericht für Sie auf.

PERSÖNLICHKEITSRECHTS­VERLETZUNGEN IN PRESSE ODER INTERNET

Ihr Name oder der Name Ihres Unternehmens wird in den Medien verwendet. In einem Blog, einem Zeitungsbericht oder einem Internetforum. Sie haben dem nicht zugestimmt.

Wir prüfen, ob die Veröffentlichung von Ihnen geduldet werden muss und schreiben Plattformbetreiber an. Auch vertreten wir Sie vor Gericht.

ABWEHR ODER BEWÄLTIGUNG NEGATIVER PRESSEBERICHT­ERSTATTUNG

Ihr Unternehmen ist Ziel des Wirkens von Verbänden oder der Presse geworden und es droht Ihnen ein Imageschaden und vielleicht sogar die Gefährdung Ihrer Existenz? Über einen solchen Fall haben nur wenige Unternehmer überhaupt nachgedacht, umso hilfloser stellt sich die Situation dar, wenn diese dann unvermittelt eintritt.

Bereits in vielen Fällen konnten wir Unternehmen helfen, im Falle negativer Presseberichte einen Schaden zu verringern oder vollständig abzuwenden.
Unsere Handlungsmöglichkeiten reichen dabei vom Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, um eine rechtswidrige Berichterstattung abzuwehren, bis hin zur Geltendmachung Ihres Anspruchs auf Gegendarstellung. Auch Schadensersatzansprüche, zum Beispiel durch rückläufige Umsätze infolge einer rechtswidrigen Berichterstattung prüfen wir und setzen diese vor Gericht für Sie durch.

Eine ausschließlich juristisch basierte Vorgehensweise ist jedoch nur selten ausreichend. Wir arbeiten mit erfahrenen Kommunikationsexperten zusammen, die mit Ihnen gemeinsam schnell und zielgenau ein Konzept zur Bewältigung des Imageschadens ausarbeiten und umsetzen.