Urheber­recht

Lizenzverträge

Schöpferische Leistung, die in ein Werk fließt, schafft einen Vermögenswert. Dieser steht Ihnen als Urheber zu. Verwertung, Schutz und Verteidigung dieses Vermögenswertes ist Aufgabe unserer urheberrechtlichen Beratung.

Die Rechte aus einem urheberrechtlich geschützten Werk stehen grundsätzlich dem Urheber zu. Damit Werke wirtschaftlich verwertet werden können, bedarf es oft der Einräumung von Rechten gegenüber Dritten in Form von Lizenzverträgen. Wir entwerfen und prüfen Lizenzverträge und helfen Ihnen bei der Verhandlung der für Sie besten Konditionen.

Unsere Erfahrung auf diesem Bereich verhindert in vielen Fällen, dass Verträge nachverhandelt werden müssen und stellt die Vereinbarung auf eine solide Grundlage.

Verteidigung Ihrer Urheberrechte

Ihr Werk wird von Dritten unberechtigt verwertet? Von Produktfotos über Musik bis hin zu Filmen prüfen wir Ihre Rechte und Ansprüche. Insbesondere setzen wir Ihren Anspruch auf Unterlassung durch und machen Schadensersatzansprüche außergerichtlich und gerichtlich geltend. Auch können wir für Sie strafrechtliche Maßnahmen zur Verfolgung einer Rechtsverletzung vorbereiten. Zudem können wir auf Wunsch für die Zukunft mit demjenigen, der Ihre Rechte verletzt, eine sinnvolle Lizenzierungsvereinbarung aushandeln.

Abwehr unberechtigter Ansprüche / Abmahnungen

Sie sollen fremde Urheberrechte verletzt haben und haben eine Abmahnung oder sogar bereits eine einstweilige Verfügung oder eine Klage erhalten? Wir prüfen, ob Sie tatsächlich für eine Rechtsverletzung verantwortlich sind und, ob die geltend gemachten Ansprüche wirklich bestehen.