Vertragsrecht

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Als Unternehmer sind Sie nicht verpflichtet, AGB zu verwenden. AGB ermöglichen, für Sie günstige Abweichungen von der gesetzlichen Regelung zu schaffen und für Klarheit zu sorgen, wo das Gesetz keine Hilfestellungen bietet.

Wir prüfen Ihre bestehenden AGB oder erstellen neue AGB, die die aktuelle Gesetzeslage und Rechtsprechung berücksichtigen. Unsere Expertise in vielen Branchen hilft, mit wenigen Rückfragen für Ihren Einsatzzweck passgenaue und vollständige Regelungen zu erstellen.

Ebenso prüfen wir AGB Ihrer Vertragspartner und helfen Ihnen vertragliche Risiken zu erkennen und zu reduzieren.

Umgang mit Vertragsverletzungen

Pacta sunt servanda – Verträge sind einzuhalten. Dies ist einer der wichtigsten Grundsätze im deutschen Zivilrecht. Trotz sorgfältiger Vorbereitung kann es in der Abwicklung eines Vertrages zu Unstimmigkeiten kommen. Eine mangelhafte Leistungserbringung, Zahlungsverzögerungen oder mangelnde Kooperation sind die wichtigsten Gründe, die eine Vertragsabwicklung gefährden. Verletzt eine Partei eine ihrer Vertragspflichten, reicht die Palette der möglichen Folgen von der Pflicht zur Nachbesserung über die Minderung des Preises, umfasst den Schadensersatz und kann sogar zur vollständigen Rückabwicklung des Vertrages führen. Sollten Sie oder Ihr Vertragspartner in eine solche Lage geraten, stehen wir Ihnen gerne zur Seite und entwickeln mit Ihnen zusammen auf Grundlage der geschlossenen Verträge eine maßgeschneiderte Lösung für Ihre Probleme. So helfen wir Ihnen, unberechtigte oder übertriebene Forderungen abzuwehren – gleichzeitig engagieren wir uns, Ihre Rechte zu wahren und setzten Ihre Ansprüche – notfalls auch gerichtlich – schnell und effektiv durch.

Störungen bei der Abwicklung sind auch oft die Gelegenheit für Anpassungen: Ob der Ausstieg aus einer Vereinbarung oder die Erweiterung, wir stellen Ihnen die Handlungsmöglichkeiten dar.