Testaments­vollstreckung/­Nachlass­verwaltung

Unser Angebot

Ein Hauptgrund für die Anordnung der Testamentsvollstreckung ist der Wunsch, dass der letzte Wille des Erblassers von den zukünftigen Erben auch tatsächlich umgesetzt wird. Sie ist damit eines der wichtigsten Instrumente der Nachfolgegestaltung. Ein guter Testamentsvollstrecker schützt Ihr Vermögen und verhindert Streit um das Erbe. Um Ihre Interessen zu wahren, ist es daher wichtig, dass Sie entsprechende Regelungen zur Testamentsvollstreckung frühzeitig mit uns ausarbeiten.

Bilden mehrere Erben eine Erbengemeinschaft bewahren wir als Testamentsvollstrecker den Nachlass vor der drohenden Zerschlagung. Eine Testamentsvollstreckung kommt insbesondere auch dann in Betracht, wenn die Erben nicht in der Lage sind, den Erbfall abzuwickeln oder den Nachlass zu verwalten. Auch ein drohender Zugriff Dritter auf das Vermögen kann eine Testamentsvollstreckung erforderlich machen.

Im Bereich der Unternehmensnachfolge können wir als Testamentsvollstrecker einen Betrieb durch den Generationswechsel führen. In dieser häufig herausfordernden Phase stehen wir Ihnen insbesondere zu zahlrechen Spezialfragen in den Themenbereichen Erb- und Gesellschaftsrecht wie auch im Steuerrecht zur Seite. Als Partner und Berater behandeln wie Ihre Angelegenheiten und Wünsche selbstverständlich diskret und denken in Ihrem Sinne.

Einige unserer Berater haben sich zu diesem Themenbereich Spezialwissen angeeignet und die Zusatzqualifikation „Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)“ bzw. „Fachberater für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung (DStV e.V.)“ erworben.